Band Success 12: Der Mietvertrag und weitere Tipps Teil 2/2

  • 24. Mai 2011
  • Geschrieben von Heiko
  • Abgelegt unter Band Success

Herzlich Willkommen zum zwölften Teil der six strings-Kolumne mit dem Namen “Band Success”. Diese Woche steht noch ein wenig Theorie auf dem Programm, ich gelobe Besserung!

Letzte Woche haben wir damit angefangen, den Mietvertrag für euren Proberaum genauer zu betrachten. Heute folgt der zweite Teil zu diesem Thema. Zusätzlich gibt es noch ein paar Tipps, die euch das Leben und den Umgang mit eurem Vermieter leichter machen.

Renovierung des Proberaums

Was ihr dabei technisch und handwerklich beachten solltet werden wir uns in einem der nächsten Artikel von “Band Success” anschauen. Dieses Mal geht es darum, welche Renovierungsarbeiten euer Vermieter von euch verlangt, wenn ihr den Mietvertrag kündigt. Darauf gehen wir weiter unten in diesem Artikel ausführlich ein.

Die Probezeiten

Folgende Fragen sind für euch wichtig:

  • Wann und wie lange könnt ihr proben?
  • Morgens bis mittags?
  • Abends oder in der Nacht?
  • An Sonn- und Feiertagen?

Probleme, die sich für euch ergeben können, könnt ihr nochmal in “Band Succes 09″ nachlesen.

Könnt ihr den Raum untervermieten?

Ein Proberaum kostet viel Geld. Was liegt näher, als den Raum an eine andere Band unterzuvermieten?

Prinzipiell eine gute Idee.

Legt auf jeden Fall im Mietvertrag fest, dass ihr untervermieten dürft.

Wichtig:
Wenn ihr euren Proberaum untervermietet und der Vermieter zustimmt, dann seid ihr für alle Schäden, die eure Untermieter verursachen gegenüber dem Vermieter verantwortlich. D.h. ihr (bzw. derjenige von euch, der den Mietvertrag unterschrieben hat) haftet und muss zahlen. Überlegt euch gut, an wen ihr vermietet!

Sonstige Regelungen

Ihr habt weitere Punkte, die ihr gerne im Mietvertrag festlegen wollt? Kein Problem, rein damit!

Änderung des Mietvertrags

Hier gehört auf jeden Fall die Klausel rein, dass alle Änderungen des Vertrags der Schriftform bedürfen. D.h. im Klartext: Alles, was ihr mit eurem Vermieter mündlich besprecht ist nicht interessant, das was im Mietvertrag steht gilt weiter. Wenn ihr den Vertrag ändern wollt, dann nur schriftlich! Verweist auf den Mietvertrag, schreibt rein, was geändert werden soll und vergesst das Datum und die Unterschriften von Mieter und Vermieter nicht.

Die salvatorische Klausel

Was ist das?

Einfach erklärt: Ihr schließt einen Vertrag ab, z.B. mit eurem Vermieter. Und es stellt sich heraus, dass Teile dieses Vertrags ungültig sind, dann könnt ihr durch die salvatorische Klausel den Inhalt des Vertrags retten. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine gültige Regelung schriftlich zu vereinbaren. Sonst gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Die Unterschriften

Der Mietvertrag muss unterschrieben sein, d.h. vom Vermieter und vom Mieter. Vergesst bitte auch das Datum nicht!

Anlagen zum Mietvertrag

Das können alle möglichen Schriftstücke sein, die euch oder eurem Vermieter wichtig sind. Eine sinnvolle Anlage ist z.B. ein Übernahmeprotokoll.

Wichtig: Führt die Anlagen mit ihrer genauen Bezeichnung am Schluß des Mietvertrags auf.

Das Übernahmeprotokoll

Ihr übernehmt den Proberaum in dem Zustand, wie er im Zeitpunkt eurer Besichtigung ist. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann protokolliert diesen Zustand. So habt ihr später etwas Schriftliches, falls es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommen sollte. Schaut euch den Raum genau an und macht Fotos.

Worauf solltet ihr achten?

  • Wie schaut der Raum allgemein aus (Boden, Wände, Decke, Fenster)?
  • Funktioniert die Beleuchtung?
  • Gibt es an allen Steckdosen Strom?
  • Zählerstände für Gas, Strom, Wasser usw. (vgl. oben).
  • Wie viele Schlüssel bekommt ihr für den Raum?

Sind Mängel vorhanden?

Wenn ja, dann gehören sie auf jeden Fall in das Protokoll.

Wie immer, Datum, Unterschrift vom Mieter und Vermieter!

Jetzt habt ihr hoffentlich richtig lange Spaß an eurem Proberaum.

Aber was ist, wenn ihr raus wollt oder müsst?

Da muss nochmal was Schriftliches her.

Das Übergabeprotokoll

Warum?

Ihr habt den Zustand des Raums in dem Zeitpunkt, zu dem ihr eure Schlüssel abgebt (gegen Empfangsbestätigung) dokumentiert. Es gilt eigentlich das Gleiche wie beim Übernahmeprotokoll.

Jetzt kann es euch egal sein, was danach mit dem Raum passiert!

Nächste Woche

Weg mit Bleistift und Papier, ihr seid neugierig? Dann lasst euch überraschen!

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