Band Success 11: Der Mietvertrag und weitere Tipps Teil 1/2

  • 17. Mai 2011
  • Geschrieben von Heiko
  • Abgelegt unter Band Success

Herzlich Willkommen zum elften Teil der six strings-Kolumne mit dem Namen “Band Success”. Das heutige Thema ist ziemlich trocken, aber sehr wichtig. Wie könnt ihr euch gegenüber eurem Vermieter absichern? Was sollte im Mietvertrag stehen und was solltet ihr außerdem noch beachten?

Jetzt ist es soweit:

  • Ihr habt einen Proberaum gefunden
  • Der Vermieter macht einen seriösen Eindruck
  • Ihr wollt diesen Raum

Nun wird es ernst!

Der Mietvertrag

Einer von eurer Band muss den Mietvertrag unterschreiben. Er ist für die pünktliche Zahlung der Miete und für Schäden im Proberaum verantwortlich. Zu diesem Thema findet ihr in den letzten Folgen von “Band Success” einige Infos. Vielleicht möchte der Vermieter nichts Schriftliches. “Wir brauchen doch keinen Vertrag, das können wir doch alles mündlich regeln”. Nein! Ihr wollt einen Mietvertrag, in dem alles geregelt ist. Dann habt ihr alles Schwarz auf Weiß. Setzt notfalls selbst einen Mietvertrag auf, in dem alle Punkte aufgeführt sind, die für euch wichtig sind.

Ich kann euch nur raten: Schließt einen schriftlichen Mietvertrag ab, dann ist alles geregelt!

Was steht in dem Vertrag?

Da gibt es einiges zu beachten.

  • Wer ist der Vermieter?
  • Wer ist der Mieter?
  • Wie hoch ist die Miete?
  • Kalt- oder Warmmiete?
  • Muss eine Kaution hinterlegt werden?
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist?
  • Müsst ihr den Proberaum renovieren, wenn ihr auszieht (z.B. Malerarbeiten, Teppichboden, Entfernen von Schallschutz usw.)?
  • Wann und wie lange darf geprobt werden?
  • Könnt ihr Untermieter rein nehmen?
  • Sonstige Regelungen, die euch wichtig sind.
  • Änderungen des Mietvertrags
  • Die salvatorische Klausel
  • Datum und Unterschrift von Vermieter und Mieter
  • Anlagen zum Mietvertrag

Das sind nur die wichtigsten Punkte, die in einem Mietvertrag stehen sollten. Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann fragt einen Rechtsanwalt. Unterschreibt den Vertrag nicht sofort. Lasst euch ein paar Tage Zeit, um alles in Ruhe durchzulesen. Nun schauen wir uns die oben genannten Punkte mal etwas genauer an.

Der Vermieter

Achtet darauf, dass seine korrekte Bezeichnung und Anschrift im Mietvertrag steht.

Beispiel:

Herr Max Mustermann
Lonely Avenue 1
12345 Rocktown

oder

Guitar Vermietungs GmbH
Metalroad 15
54321 Lautlingen

Der Mieter

Das ist einer von euch. Hier gilt das selbe wie beim Vermieter (Vorname, Name, Adresse).

Die Miete

Proberäume sind schwer zu finden. Die Nachfrage bestimmt das Angebot.
Wie bitte?

Beispiel:

Im Großraum Stuttgart werdet ihr kaum einen vernünftigen Proberaum unter 200 bis 250 Euro finden.

Warum?

Es gibt zu viele Bands und zu wenig Proberäume. Also lässt sich der Vermieter den Raum entsprechend bezahlen. Entweder ihr zahlt die geforderte Miete oder ihr bekommt den Raum nicht, schließlich stehen ja genügend andere Bands in der Warteschlange.

Das heißt aber nicht, dass ihr nicht doch ein Schnäppchen machen könnt. Es liegt an euch. Augen offen halten, suchen, telefonieren…

Ich drücke euch die Daumen!

Kalt- oder Warmmiete

Ich hoffe, dass es in eurem Proberaum niemals zu kalt oder zu warm wird.

Dazu eine wahre Geschichte:

Wir hatten uns einen Raum gemietet, tief im Keller eines Gewerbeparks. Er war richtig gut schallisoliert usw. (ein ehemaliges Tonstudio). Der Besichtigungstermin war Samstag nachmittags. Heizung war nicht vorhanden. Fast hätten wir uns ein paar Heizlüfter gekauft…

Nachdem wir eingezogen waren, stellte sich heraus, dass direkt über uns eine türkische Großbäckerei Tag und Nacht Fladenbrote produzierte. Im Winter war das richtig super, wir haben keinen Cent für die Heizung ausgeben müssen und konnten auch bei Minus Temperaturen immer im T-Shirt proben. Im nächsten Sommer war der Kostenvorteil weg. Wir mussten in Standventilatoren investieren, um es in Shorts und “oben ohne” (natürlich außer der Sängerin) aushalten zu können.

Also gut, was versteht man unter Kaltmiete?

Ihr bezahlt eure Miete, aber bei der Kaltmiete kommen Nebenkosten dazu, z.B. Strom, Heizung, Wasser, Hausmeister usw. Für diese wird eine monatliche Abschlagszahlung fällig, die ihr zusätzlich zur Miete zahlen müsst. Am Ende des Jahres wird dann abgerechnet. Habt ihr zu viel oder zu wenig bezahlt? Die Abrechnung ist Sache eures Vermieters. Er muss sie euch schriftlich vorlegen. Jetzt gibt es entweder Geld zurück oder ihr müsst was nachzahlen.

Wie könnt ihr kontrollieren, ob der Vermieter seriös abrechnet? Da hilft nur eins, lasst euch die Zähler für Strom usw. zeigen und schreibt euch bevor ihr loslegt die Zählerstände auf. Am besten zusammen mit dem Vermieter, ihr und er unterschreibt dann die ganze Geschichte (Datum nicht vergessen). Kontrolliert nach ein oder zwei Monaten, ob der Zähler funktioniert und realistische Ergebnisse abliefert. Es wäre doch ärgerlich, wenn die Band im Nebenraum, die jeden Tag probt, auf euren Zähler läuft…

Und was ist eine Warmmiete?

Kurz gesagt: “All Inklusive”. Ihr bezahlt einen festen monatlichen Mietbetrag, in dem sämtliche Nebenkosten enthalten sind. Die stressfreie Variante, ihr wisst genau, was ihr pro Monat für euren Proberaum ausgeben müsst.

Die Mietkaution

Eine Kaution ist ein bestimmter Geldbetrag, den der Vermieter von euch haben möchte, bevor ihr den Raum bezieht. Sie dient ihm als Sicherheit, z.B. für Schadensersatzansprüche oder nicht bezahlte Mietansprüche. Wichtig: Wenn im Mietvertrag keine Kaution vereinbart wurde, dann hat der Vermieter im Nachhinein keinen Anspruch auf die Leistung einer Kaution.

Wem gehört die Kaution?

Euch! D.h. wenn der Mietvertrag gekündigt wird und ihr die Miete gezahlt und nichts beschädigt habt, dann bekommt ihr die Kaution zurück.

Wie wird die Kaution angelegt?

Wir wollen hier nicht alle rechtlichen Aspekte behandeln, Normalerweise wird die Kaution vom Vermieter auf ein Sparbuch eingezahlt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekommt ihr euer Geld mit Zinsen zurück.

Die Kündigungsfrist

Der Vermieter, und auch eure Band, möchten natürlich für die Zukunft planen. Daher sind beide Seiten daran interessiert, das Mietverhältnis so zu gestalten, dass keinem ein Nachteil entsteht.

Beispiel:

Ihr investiert Zeit und Geld in euren neuen Proberaum. Einen Monat später teilt euch der Vermieter mit, dass er den Raum an einen Mieter, der mehr bezahlt vermieten kann. Er kündigt den Mietvertrag und das war es dann für euch. Abgesehen von dem, was ihr in den Raum investiert habt, ihr steht jetzt mit eurem gesamten Equipment auf der Straße. Wohin damit, bis ein neuer Proberaum gefunden ist?

Wenn ihr euch gut versteht, dann vereinbart mit dem Vermieter eine möglichst lange Kündigungsfrist. So seid ihr auf der sicheren Seite. Ihr habt langfristig einen Proberaum. Eure Investitionen lohnen sich.

Der Haken an der Sache: Wenn ihr mit dem Vermieter eine lange Kündigungsfrist vereinbart, dann müsst ihr auch die Miete bezahlen. Und wer muss zahlen? Richtig, der welcher den Mietvertrag unterschrieben hat. Ihr solltet also immer drei bis sechs Monatsmieten auf eurem Bandkonto haben, so können auch Forderungen des Vermieters beglichen werden, wenn es Ärger innerhalb der Band gibt oder ihr sie auflöst (vorausgesetzt der Inhaber des Bandkontos ist seriös).

Nächste Woche folgt Teil zwei!

Dann gibt es weitere wichtige Inhalte zum Mietvertrag für euren Proberaum sowie ein paar nützliche Tipps, wie ihr von Anfang an Stress mit eurem Vermieter vermeiden könnt.

See you next Week!

Kommentare

Hallo Heiko,
Du scheinst Dich ja gut auszukennen, vielleicht kannst Du mir einen Tipp geben. Freunde von mir haben einen Mietvertrag für einen Proberaum unterschrieben ohne genau hinzusehen. Jetzt gibt es einen Passus, der besagt daß der Raum von den Nutzern zusätzlich gedämmt werden muß, so daß weniger als 70dB nach außen dringen. Jetzt kann man das vor dem haus nicht mal gut messen, weil die Autobahn in der Nähe ist und selbst einen Haufen Lärm macht. Andererseits war zuvor auch schon eine Band in dem Raum, und hatte nichts gedämmt… Und überhaupt: Ist es rechtens einen “Proberaum” zu vermieten in dem man erstmal keine Musik machen darf?

  • 01.07.2011 um 09:52 Uhr
  • Geschrieben von Doris-Muriel Finckh

Hallo Doris,

ich darf dir an dieser Stelle keine rechtliche Beratung geben. “Band Success” ist eine Kolumne, in der ich meine persönlichen Erfahrungen mit den Lesern teilen möchte. Ich würde dir vorschlagen, mit dem Vermieter zu sprechen, vielleicht lässt sich die Sache so schnell aus der Welt schaffen. Fixiert eine schriftliche Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag, in welcher der entsprechende Passus außer Kraft gesetzt wird.

Die andere Frage ist: Was ist lauter, die Autobahn oder euer Proberaum? Und welche Band besitzt ein Meßgerät, mit dem sie die Lärmbelastung messen kann?

Grundsätzlich gilt: Was vertraglich vereinbart wurde, ist von den Vertragsparteien einzuhalten.

Ich schlage dir zwei Alternativen vor:

Konsultiert einen Fachanwalt für Mietrecht. Die Kosten für eine Erstberatung halten sich in Grenzen. Oder hat der Mieter eine Rechtsschutzversicherung?

Ansonsten würde ich es darauf ankommen lassen, wenn sich der Vermieter in seinen Rechten verletzt fühlt, dann muss er euch kündigen…

  • 01.07.2011 um 14:05 Uhr
  • Geschrieben von Heiko

Hallo Heiko,
danke für Dein Feedback. Die Jungs scheinen doch nochmals aus dem Vertrag zu kommen – und haben wohl schon einen neuen Proberaum gefunden. Dieser ist für den gleichen Miet-Preis komplett gedämmt und auch noch zusätzlich Akustik-optimiert. Es lohnt sich also doch zu vergleichen.

Beste Grüße

  • 04.07.2011 um 08:08 Uhr
  • Geschrieben von Doris

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